1) Der Arbeitgeber hat keine gute Haushaltspraktiken zur Infektionskontrolle eingeführt, bei denen Oberflächen, Geräte und andere Elemente der Arbeitsumgebung regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. 2) Der Arbeitgeber hat keine soziale Distanzierung für die Infektionskontrolle eingeführt.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 2
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs:…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 2
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs:…
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