Der Arbeitgeber folgt nicht den Richtlinien der Exekutivverordnung #20 -81 und des COVID-19-Preparedness-Plans, insbesondere: 1. Der Arbeitgeber verlangt nicht, dass Mitarbeiter Gesichtsbedeckungen tragen. 2. Die soziale Distanzierung wird vom Arbeitgeber gemäß seinem Bereitschaftsplan nicht durchgesetzt. Der Arbeitgeber hat keine Urlaubs- und Quarantänerichtlinien eingeführt, die dazu beitragen, dass…
Bemerkungen
Kommentar