Der Arbeitgeber befolgt die COVID-19-Richtlinien nicht, indem er die Verwendung von Masken und die Praxis der sozialen Distanzierung nicht durchsetzt. Das Unternehmen reinigt und desinfiziert keine berührungsempfindlichen Oberflächen (z. B. Tische, Türklinken, Lichtschalter, Arbeitsplatten, Griffe, Schreibtische, Telefone, Tastaturen, Toiletten, Wasserhähne, Waschbecken usw.).
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt:…
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt:…
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