Der Arbeitgeber befolgt nicht die in der Durchführungsverordnung und der COVID-19-Vorsorge dargelegten Richtlinien, insbesondere nicht: 1. Soziale Distanzierung wird nicht aus Gründen der Sicherheit der Mitarbeiter praktiziert. Der Arbeitgeber setzt das Gesichtsbedeckungsmandat nicht durch, z. B. die Mitarbeiter, die keine Masken tragen, um Mund und Nase zu…
Bemerkungen
Kommentar