1. Der Arbeitgeber hat nicht dafür gesorgt, dass Drähte und Leitungen, die zum Ausschneiden von Kisten oder Schränken in der Nähe des Fleischschneideers und des Rauchers laufen, vor Abrieb geschützt und effektiv geschlossen sind, T8 CCR 2473.1 (a). 2. Der Arbeitgeber stellte nicht sicher, dass die elektrische…
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