Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz, da: 1. Arbeitnehmer tragen keine Gesichtsbedeckungen, und der Arbeitgeber erzwingt dies nicht. Kunden tragen keine Gesichtsbedeckungen, und der Arbeitgeber erzwingt dies nicht. Arbeitsplatzstationen/Schreibtische in verschiedenen Abteilungen (Service, Verkauf,…
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