1. Der Arbeitgeber setzt keine etablierten Verfahren zur Verhinderung der Übertragung des COVID-19-Virus am Arbeitsplatz durch. Das Tragen von Gesichtsbedeckungen/Masken gemäß den CDC-Richtlinien wird nicht durchgesetzt, was dazu führt, dass sich viele Mitarbeiter mit dem Virus infizieren. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.
Angebliche Gefahren:…
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