1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorsichtsmaßnahmen, um die Arbeitnehmer vor dem Abschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Mitarbeiter, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie mit COVID-19 infiziert sind, dürfen sich bei der Arbeit melden und bei der Arbeit…
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