Der Arbeitgeber unterhält kein wirksames Vorbereitungs- und Präventionsprogramm für Infektionskrankheiten für Covid-19. Nach Kenntnis positiver Fälle isoliert der Arbeitgeber die kranken Arbeitnehmer nicht und identifiziert, überprüft und unter Quarantäne nicht exponierte Arbeitnehmer. Die Sanierung von Gemeinschaftsräumen und Geräten ist mangelhaft.
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 50
Quelle:…
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 50
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