Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a). Das Tragen von Gesichtsmasken/Verkleidung durch Mitarbeiter und Kunden wird nicht gemäß der Executive Order des Gouverneurs durchgesetzt. b.) Soziale Distanzierung wird nicht durchgesetzt.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter…
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter…
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