1. Der Arbeitgeber setzt das Tragen von Gesichtsmasken nicht durch, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Anwendbarer OSHA-Standard: Allgemeine Zollklausel, 5 (a) (1)
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 35
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-09-21
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 35
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-09-21
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