1.) Der Arbeitgeber hat keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen/Verfahren/Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Arbeitnehmer eingeführt, um die Exposition der Mitarbeiter mit dem COVID-19-Virus zu verhindern. Vorsichtsmaßnahme/Verfahren, die CDC/OSHA-Empfehlungen einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970. 2.) Ungefähr 8 Mitarbeiter, die…
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