1. Mitarbeiter und Manager in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Manager und Mitarbeiter angemessene Gesichtsbedeckungen tragen. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 2
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-31
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 2
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-31
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