Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a). Gemeinschaftsräume und häufig berührte Flächen werden nicht regelmäßig gereinigt und desinfiziert. b.) Das Tragen von Gesichtsmasken/Bedecken wird nicht durchgesetzt.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 4
Quelle: Osha.gov…
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 4
Quelle: Osha.gov…
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