1. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung einer Mindestdistanz von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern in öffentlichen Räumen. Das Management weist die Mitarbeiter an, unter Trotz der Mandate des Gouverneurs keine Gesichtsabdeckungen zu tragen. Am 23.11.2020 wurde ein Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet und möglicherweise zuvor…
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