1. Der Arbeitgeber stellte nicht sicher, dass er ein wirksames Verfahren zur Verringerung des Risikos der Übertragung von durch Aerosolübertragbare Krankheiten umsetzen und aufrechterhalten sollte. T8 CCR 5199 (c) (3) (2) (5) 2. Der Arbeitgeber stellte nicht sicher, dass er effektiv mit seinen Mitarbeitern über den Krankheitsstatus…
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