1. Mitarbeiter, die Symptome von COVID-19 aufweisen, dürfen arbeiten. 2. Es gibt einen Rotaugenbefall, es wird kein Kammerdienst verwendet. 3. Es werden schimmelige Produkte verwendet.
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Kassitations-Datum: 2020-10-18
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Kassitations-Datum: 2020-10-18
Bemerkungen
Kommentar