Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Der Arbeitgeber setzt das Tragen von Gesichtsmasken/Deckung gemäß der Exekutivverordnung des Gouverneurs nicht durch.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 3
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-01-12
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 3
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-01-12
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