1. Der Atemschutz wird Mitarbeitern beim Schneiden und Schleifen von Betonbauteilen (z. B. Brückenpfählen) nicht gewährt, wodurch die Mitarbeiter Atemgefahren ausgesetzt sind. Lage: Yard Area 2. Mitarbeiter, die flüssigen Beton aushändigen, wird kein Handschutz gewährt, wodurch die Mitarbeiter den Gefahren von Hautirritationen ausgesetzt sind. Lage: Yard Area…
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