1. Die Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass die Mitarbeiter kontinuierlich Gesichtsmasken tragen und soziale Distanzierung im Küchenbereich praktizieren, wie von den Centers for Disease Control (CDC) empfohlen. Anwendbarer OSHA-Standard: Allgemeine Zollklausel 5A1
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum:…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
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