1. Der Arbeitgeber führt keine Kontaktverfolgung für Mitarbeiter durch, die am Arbeitsplatz COVID-19 ausgesetzt waren.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 50
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-26
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 50
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-26
Bemerkungen
Kommentar
Mitarbeiter in der Verhaltenseinheit sind Gesundheitsgefahren durch COVID-19 ausgesetzt, weil: Der Arbeitgeber setzt CDC-Richtlinien wie soziale Distanzierung (Bedenken hinsichtlich geistiger Herausforderung) und ordnungsgemäße PSA nicht durch. Der Arbeitgeber hat keine leicht zugänglichen Sanitärbereiche und keine ordnungsgemäße Entsorgung für gebrauchte PSA bereitgestellt.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 25…
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 25…
Bemerkungen
Kommentar