1. Der Arbeitgeber setzt keine COVID-19-Richtlinien durch, dass alle Personen in einem Gebäude Gesichtsbeläge tragen sollen. Das Geschäft ermöglicht es den Kunden, keine Masken zu tragen, wodurch Kunden und Mitarbeiter möglicherweise COVID-19 ausgesetzt sind. T8 CCR 3205 (c) (7) (E)
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 1
Quelle:…
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 1
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