Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a). Am oder um den 24. September 2020 hat der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht über einen Mitarbeiter informiert, der positiv auf COVID-19 getestet wurde. b.) Mitarbeiter, die in…
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