Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz, an dem 1. Häufig berührte Oberflächen, darunter die Trampoline und die Schaumgrube (n), werden nicht regelmäßig/geplant gereinigt und desinfiziert 2. Der Arbeitgeber erzwingt nicht die Reinigung von häufig…
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