1. T8 CCR § 3203 (a) (2) - Anordnung der Gesichtsbedeckungen, die am Arbeitsplatz nicht durchgesetzt werden. Mitarbeiter, die sich mit einer möglichen Exposition gegenüber Covid-19 am Arbeitsplatz befassen. T8 CCR § 3203 (a) (6) - Protokoll zur sozialen Distanzierung, das am Arbeitsplatz nicht durchgesetzt wird.
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