1. Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass die Mitarbeiter angemessene Gesichtsbedeckungen tragen, wie von den Centers for Disease Control (CDC) empfohlen. Anwendbarer OSHA-Standard: 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov |…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov |…
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