1. Der Arbeitgeber setzt Arbeitnehmer Gesundheitsgefahren aus, indem er die Pausenräumlichkeiten, Toiletten und Werkstattbüros nicht in hygienischem Zustand unterhält. Die Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren durch das COVID-19-Virus insofern ausgesetzt, als der Arbeitgeber keine soziale Distanz gemäß den CDC-Richtlinien (Zentrum für Krankheitskontrolle und Prävention) benötigt.
Quelle: Osha.gov | Quittungsdatum:…
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