1) Mitarbeiter, die das Gebäude betreten, lassen ihre Temperaturen nicht überprüfen. Möglicher Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz von 1970 Abschnitt 5 (a) (1). 2) Mitarbeiter, die Anfällen und/oder Erfrierungen ausgesetzt waren, wenn sie in 35-Grad-Atmosphäre mit nassen Handschuhen arbeiten. Möglicher Verstoß gegen 29 CFR 1910.138 (a).
Angebliche Gefahren:…
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