Der Arbeitgeber zieht unrechtmäßig ohne entsprechende Anleitung zu Buffets zur Selbstbedienung, sodass Gäste ihre eigenen Getränke an der Getränkestation mit bereits gebrauchten Gläsern auffüllen können und den Gästen die Möglichkeit geben, ihr eigenes Essen ohne angemessene Gesichtsbedeckung zu erhalten, was die Ausbreitung des Coronavirus weiter ermöglicht. Der…
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