1. Der Arbeitgeber hat es versäumt, schriftlich in einer für die Arbeitnehmer leicht verständlichen Form mitzuteilen, dass Personen auf der Baustelle möglicherweise innerhalb eines Werktages nach dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von einem COVID-19-Fall wusste oder hätte wissen müssen, COVID-19 ausgesetzt waren. Die schriftliche Mitteilung kann…
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