1. Der Arbeitgeber ist kein Gesundheits-Screening auf COVID-19, wodurch die Mitarbeiter gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind. Der Arbeitgeber setzte die Arbeitnehmer gesundheitlichen Gefahren aus, indem er sie nicht über einen positiven COVID-19-getesteten Mitarbeiter informierte. Der Arbeitgeber desinfiziert keine berührungsempfindlichen Oberflächen nach einer festgestellten positiven Covid-19-Exposition eines Arbeitnehmers vor…
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