1). Arbeitnehmer können dem SARS-CoV-2-Virus beruflich ausgesetzt sein, da der Arbeitgeber nicht sicherstellt, dass angemessene Maßnahmen zur Verringerung dieser Exposition ergriffen werden, wie z. B. Desinfektion, soziale Distanzierung und Verwendung von Schutzausrüstung. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970. 2). Arbeitnehmer können einer…
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1). Die Mitarbeiter können Gefahren im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus ausgesetzt sein, da der Arbeitgeber nicht sicherstellt, dass Protokolle oder Verfahren zur Verringerung der beruflichen Exposition der Mitarbeiter gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus, wie Haushaltsführung, soziale Distanzierung und andere Verwaltungskontrollen, nicht effektiv implementiert werden. Im Gegensatz zu Abschnitt 5…
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