Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Das Tragen von Gesichtsbedeckungen/-masken ist für Arbeitnehmer gemäß 16VAC25-220 nicht erforderlich oder durchgesetzt..
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-03-03
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-03-03
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