1) Anforderungen an COVID-19-Masken/Gesichtsbedeckungen werden nicht durchgesetzt. 2) Gabelstaplerbetreiber fahren mit Lasten auf die Gabeln voran, die ihre Sicht behindern. 3) Gabelstaplerbetreiber benutzen das Horn nicht, wenn sie durch Quergänge und andere Orte gehen, an denen das Sehen behindert ist. 4) Drogen-/Alkoholgebrauch hat dazu geführt, dass Gabelstaplerbetreiber…
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