1. Intermix von COVID19-positiven Patienten mit nicht COVID19-positiven Patienten. Mögliche Verletzung der allgemeinen Pflichtklausel, Abschnitt 5 (a) (1). Mitarbeiter stellten keine ausreichende PSA zur Verfügung (Gesichtsschutz, OP-Kappen und Schuhbeläge). Möglicher Verstoß gegen 1910.132. Mitarbeiter informiert nicht über ordnungsgemäße PSA, die vor Beginn des Arbeitstages getragen werden sollten.…
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