3203 (a) (4) (6) DER ARBEITGEBER HAT KEINE RICHTLINIEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UMGESETZT, UM DIE AUSBREITUNG VON COVID ZU VERHINDERN
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-07-27
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-07-27
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