Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/-bedeckung im hinteren Teil des Ladens ist nicht durchsetzend. b) Das ordnungsgemäße Tragen von Gesichtsbedeckungen/Masken durch Mitarbeiter ist nicht (zwingend) Soziale Distanzierung wird für…
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