Meijer hat die MIOSHA COVID-19-Notfallregeln nicht befolgt und ein unsicheres Arbeitsumfeld geschaffen. - Regel 7 Meijer hat es versäumt, einen COVID-19-Sicherheitskoordinator für die Arbeitsstelle zu benennen, um COVID-19-Sicherheitsregeln durchzusetzen. - Regel 9 (3) (b) Meijer hat es versäumt, die Kunden zu verlangen, Gesichtsverkleidungen zu tragen (es sei…
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