1. Der Arbeitgeber befolgt die Richtlinien von Centers for Disease Control (CDC) nicht. Mitarbeiter rufen krank wochenlang ab, jedoch wird die Kontaktverfolgung nicht durchgeführt, noch werden Mitarbeiter zur Selbstquarantäne ermutigt.
Anwendbarer Standard: Allgemeine Zollklausel - Abschnitt 5 Buchstabe a (1)
2. Der Arbeitgeber befolgt die Richtlinien von…
Anwendbarer Standard: Allgemeine Zollklausel - Abschnitt 5 Buchstabe a (1)
2. Der Arbeitgeber befolgt die Richtlinien von…
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