Der Arbeitgeber hat kein angemessenes Programm zum Schutz der Mitarbeiter vor COVID-19 und/oder Ausbrüchen. Mausebefall, bei dem sich Mäuse in den Schließfächern der Mitarbeiter, im Pausenraum, in dem Vogelfutter gelagert wird, und im Registerbereich befinden. Die Badezimmer werden nicht gewartet und für die Nutzung durch die Mitarbeiter…
Bemerkungen
Kommentar