1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um die Arbeitnehmer vor der Ansteckung und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/-bedeckungen wird nicht durchgesetzt. b) Vorsorgeuntersuchungen werden nicht vor Beginn der Arbeitsschicht. c) Händewaschen und Hände Desinfektionsstationen sind nicht vorhanden. 2) Der…
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