1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorsichtsmaßnahmen, um die Mitarbeiter vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen (und das ordnungsgemäße Tragen, um Nase und Mund zu bedecken) von Gesichtsmasken/-bedeckung durch Mitarbeiter und Kunden wird nicht gemäß dem des Gouverneurs durchgesetzt…
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