1. Mitarbeiter sind potenziell Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt. Es wurde berichtet, dass der Arbeitgeber keine soziale Distanzierung vorgenommen hat. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes 2. Die Mitarbeiter sind Gefahren ausgesetzt, die mit blockierten Notausgängen verbunden sind. Es wurde berichtet, dass die…
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