1. Nichteinhaltung des Mandats für Mitarbeiter, Gesichtsbedeckungen zu tragen. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung einer Mindestdistanz von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern in öffentlichen Räumen. Nichteinhaltung des Mandats für Personen/Gönner, während der Betriebsstätte des Arbeitgebers Gesichtsbedeckungen zu tragen. Der Arbeitgeber setzt das Maskenmandat für Gäste…
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