1. Der Arbeitgeber hat nicht sichergestellt, dass Geh- und Arbeitsflächen von Gegenständen ferngehalten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Paletten, Palettenheber, Plastikfolie, Lebensmittel und unvollständige Kartons für Mahlzeiten, die eine Stolpergefahr für die in der Einrichtung tätigen Mitarbeiter darstellen. T8 CCR 3273 (ein) .2. Der Arbeitgeber hat…
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