T8 CCR § 3203 (a) (6) - Arbeitgeber, der die Anordnung der Gesichtsbedeckungen in der Einrichtung nicht durchsetzt. Mitarbeiter und Kunden, die sich mit einer möglichen Exposition gegenüber Covid-19 befassen.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 4
Quelle: Osha.gov | Eingangsdatum: 2020-08-25
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 4
Quelle: Osha.gov | Eingangsdatum: 2020-08-25
Bemerkungen
Kommentar
T8 CCR § 3203 (a) (6) - Die Anordnung der Gesichtsbeläge wird am Arbeitsplatz nicht durchgesetzt. Mitarbeiter und Kunden, die sich mit potenzieller Exposition gegenüber Covid-19 im Geschäft befassen.
Angebliche Gefahren: 1, Exponierte Mitarbeiter: 3
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-10-19
Angebliche Gefahren: 1, Exponierte Mitarbeiter: 3
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-10-19
Bemerkungen
Kommentar