1. Der Arbeitgeber befolgt die Richtlinien der Centers-für-Erkrankungen (CDC) nicht. Die Mitarbeiter müssen sich in großen Gruppen treffen, in denen es keine soziale Distanzierung gibt, wodurch die Arbeitnehmer möglicherweise dem Coronavirus ausgesetzt werden. Anwendbare Norm - Allgemeine Zollklausel: Abschnitt 5 (a) (1) 2. Der Arbeitgeber befolgt die…
Bemerkungen
Kommentar