Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Der Arbeitgeber setzt das Tragen von Gesichtsmasken/Belägen weder für Arbeitnehmer noch Kunden gemäß der Exekutivverordnung des Governors durch.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov |…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov |…
Bemerkungen
Kommentar