Der Arbeitgeber setzt keine soziale Distanzierung oder die Verwendung von Gesichtsbedeckungen innerhalb der Einrichtung durch und setzt die Mitarbeiter Covid-19 aus. Anwendbarer OSHA-Standard 5a1:
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-07-15
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-07-15
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