Der Arbeitgeber setzt keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz um: a) In den Bürobereichen setzen Vorgesetzte die Verwendung von Masken/Gesichtsbedeckungen nicht durch. b) In den Bürobereichen werden häufig berührte und gemeinsame Oberflächen nicht regelmäßig durchgeführt. gereinigt und…
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